Viel braucht man zum Leitungsschutzrecht (LSR) der schwarz-gelben Koalition nicht sagen, außer vielleicht das es hirnrissige Scheiße ist. »iRights.info« hat dazu eine eine ausführliche Analyse veröffentlicht. Interessanter sind dagegen die Aussagen von »Spiegel Online« und Frank Schirrmacher für die »FAZ«, dass man beide Medien trotz LSR »natürlich« weiterhin zitieren und verlinken dürfe.
Dazu mal eine Frage: Seid wann dürfen den (Chef-) Redakteure, also Angestellte, rechtsverbindliche Aussagen für eine Firma bzw. ihren Verlag abgeben? Und selbst wenn es ihre Chefs tuen würden, wer sagt mir das diese »Versprechen« verbindlich sind? Und gelten die Erklärungen nur für »Hobby-Blogger« oder auch für das ach so pöse Google, welches zu einem 40% der Besucher bringt und die Verlage sogar extra ihre Angebote für »optimieren«?
Ich finde es ja wirklich putzig das man weiterhin sein im Urheberrecht verankertes Zitierrecht nutzen darf, nur wie der Heise-Jurist Joerg Heidrich schon schreibt: Das was wir auf Twitter, Facebook oder sonst wo tausendfach machen, dass ist in Wahrheit kein Zitat im Sinne des § 51 UrhG, sondern eigentlich eine Urheberrechtsverletzung (jedoch sind Snippets bisher, das ändert sich mit dem Leistungsschutzrecht, erlaubt nicht problematisch).
Ich unterstelle Frank Schirrmacher oder den Leuten von Spiegel Online keine schlechte Intention mit ihren Aussagen, vermutlich meinen es sie nur gut. Das Problem ist leider nur, dass sie damit eine falsche Sicherheit erzeugen und damit ungewollt der Verlegerlobby zuspielen. Das Risiko von Abmahnungen oder die Einschränkung der Meinungsfreiheit bleiben trotzdem. Und deshalb darf das Leistungsschutzrecht einfach nicht kommen.