Die Deutsche Bahn hat ihre Bedingungen zum Einsatz von Online-Tickets aktualisiert. War es vorher nicht möglich das Online-Ticket bei der Kontrolle im Zug nur auf dem Laptop oder auf dem iPad vorzuzeigen, wird dies nun unter bestimmten Bedingungen erlaubt.
Update: Ab 01.07.2012 gelten wieder die alten Regeln. Online-Tickets dürfen dann nur noch in Papier-Form ohne Ausnahmen vorgezeigt werden. Wer sein Online-Ticket trotzdem auf dem Laptop oder dem iPad vorzeigt, muss ein neues Ticket im Zug nachlösen! Weitere Informationen siehe unten.
Die Änderung steht in den „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets“ (Version nicht mehr online) unter Punkt 4.1.3. (Seite 86):
4.1.3 Im OT-Verfahren werden die verschiedenen Buchungsdaten in einem Barcode verschlüsselt und sind auf dem PC-Ausdruck enthalten. Bei der Kontrolle werden die ID-Karten-Nummer und der Barcode in ein Kontrollgerät eingelesen, welches den Barcode entschlüsselt und die Fahrkarten-Daten anzeigt. Die ID-Karte „Personalausweis“ oder „ausländische Identitätskarte“ ist zur visuellen Kontrolle auszuhändigen. Das Kontrollgerät speichert einen Kontrolldatensatz, der mit dem gebuchten Ticket verglichen wird. Ersatzweise kann in den ICE-/IC/EC-Zügen das Online-Ticket auch auf dem Laptop oder einem Tablet-PC über ein pdf.-Anzeigeprogramm vorgezeigt werden, wenn Barcode und die kompletten Fahrkartendaten auf dem Display des mobilen Endgerätes bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung in Originalgröße vorgezeigt werden können. Die Bedienung des Endgerätes nimmt der Reisende vor; das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des Laptops/Tablet-PCs zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Reisenden verlangen. Im Falle des Missbrauchs (z. B. unerlaubte Mehrfachnutzung eines Online-Tickets) liegt eine Reise ohne gültige Fahrkarte vor. In diesem Fall wird dem Reisenden der erhöhte Fahrpreis nach § 12 EVO berechnet und er wird für das OT-Verfahren gesperrt. Darüber hinaus wird Missbrauch zur Strafanzeige gebracht. Die Kontrolldatensätze werden mit Ablauf der Frist zur Beantragung von Erstattungen gelöscht.
Hinweise:
- Die Regelung schließt auch Tablet-Geräte wie das iPad oder andere ein. Handy oder Smartphone wohl eher nicht.
- Diese Regelung gilt nur im Fernverkehr, also in ICE-, IC- und EC-Zügen der Deutschen Bahn.
- Wer im Vor- oder Nachlauf den Nahverkehr benutzen muss, muss weiterhin ein ausgedrucktes Online-Ticket vorlegen.
- Auch beim Einsatz des „+City“-Tickets gilt das Selbe, denn hier wird die Gültigkeit mit dem Zangenabdruck bestätigt.
- Online-Ticket im Zug kaufen, erst wenn der Schaffner kommt, geht nicht. Das wäre Schwarzfahren. Das Online-Ticket enthält den Zeitstempel der Buchung und dieser wird auf dem Kontrollgerät auch angezeigt.
Insgesamt kann man diese Änderung aus Fahrgastsicht wirklich begrüßen, weil das Ablesen des Codes der Online-Tickets von Displays wirklich auch funktioniert (beim Handy-Ticket handelt es sich es um den selben Code!) und die Fälle wo Drucker nicht funktionieren oder der Ausdruck verloren geht gibt es zuhauf (und schnell das Ticket im Reisezentrum ausdrucken lassen klappt auch nicht immer). Einzig die Einschränkung mit dem Nahverkehr ist noch nicht fahrgastfreundlich, aber hier wird die Bahn hoffentlich noch nachziehen.
Update: Rolle rückwärts bei der Bahn
Die Regeln wurden wieder geändert. In aktualisierten Beförderungsbedingungen ab Seite 96 wurde der Passus, der auch das Vorzeigen des Online-Tickets in digitaler Form auf dem Laptop oder iPad erlaubt, in Punkt 4.1.3 wieder gestrichen. Die Regelung gilt ab dem 01.07.2012, auch schon für vorher gebuchte Tickets. Scheinbar gab es wohl viele Probleme beim Einscannen und Mehraufwand für die Zugbegleiter.
Diese Entscheidung mag aus Sicht der Bahn notwendig gewesen sein, jedoch kann man sie aus Fahrgastsicht trotzdem nicht begrüßen. Vor allem dieses Hin-und-Her verwirrt die KundenInnen nur und man kann hoffen, dass es ab dem ersten Juli keine Probleme in den Zügen mit uninformierten KundenInnen gibt. Das einzige rein digitale Ticket bleibt das „Handy-Ticket“, obwohl Barcode und Technik die Selbe wie beim Online-Ticket ist. Die Logik mag nur die Bahn verstehen.