CDU-Positionspapier zum JMStV: Viel Rauch für mehr Bürokratie

Es stand seit der Ablehnung des Jugendmedienschutzstaatsvertrags (JMStV) im Dezember 2010 sehr ruhig um das Gesetzeswerk, doch in letzter Zeit kommt das Thema wieder auf die Agenda. Der „Medienpolitische Expertenkreis“ der CDU hat nun ein Positionspapier vorgestellt, wo 5 Eckpunkte für den Jugendschutz im Internet vorgeschlagen werden.

Die zentrale Aussage ist: Die Verantwortung haben die Eltern. Das wir dringend eine Verankerung von Medienkompetenz und Digital Literacy in den Lernplänen von der ersten Klasse an brauchen wir mit keiner Silbe erwähnt, stattdessen sollen die Eltern Jugendfilter einsetzen und ihre Kinder am Computer und Smartphone überwachen. Ob technische Mittel für den Schutz überhaupt taugen wird erst gar nicht in Frage gestellt.

Damit die Filter auch was zu filtern haben soll weiterhin an der Kennzeichnungspflicht festgehalten und eine Stufe eingeführt werden. Blogs und andere Webseite mit User Generated Content (z.B. damit auch die Foren von cdu.de) sollen mit einem „B“ gekennzeichnet werden, sonst kommen sie nicht durch den Filter (wenn es die Eltern überhaupt erlauben), neben den bekannten Stufen 0, 6, 12, 16 und 18 Jahren (über deren Sinnhaftigkeit man auch wirklich mal sprechen sollte). Was das genau das zubedeuten hat, bleibt wirklich unklar. Auch ein Buzzword-Bingo wurde betrieben:

In Zukunft sollten die Blogger dann eigenverantwortlich die Reputation der Kennzeichnung „B“ hochhalten, indem sich die Szene selbst reguliert, z. B. durch das Instrument des „Crowd-Sourcing“. Damit würde ein Vorschlag der Netzcommunity unterstützt werden.

Wie ist das zu verstehen? Entweder sollen sich Blogger und Communities selbst bewerten oder andere? Die „Netzcommunity“ fordert da aber auch gar nichts. Die Ideen zum Thema Crowd-Sourcing in diesem Bereich sind noch recht experimentell und wirkliche Umsetzungen sind noch nicht mal geplant, von der Erforschung der Wirkung dieser abgesehen. Hier wäre die Politik aufgefordert Fördergelder für die Erprobung von möglichen Konzepten freizugeben, aber auch hier sollte klar sein: Das ist nicht „die“ Lösung.

Und überhaupt sind Filter in Form von Whitelists (also nur bestimmte Seiten sind freigegeben) höchstens bis zum Grundschulalter sinnvoll, wenn man überhaupt man seine Kinder vorher an einen Computer lässt, denn spätestens mit 12 wird die Umgehung der Filter (weil z.B. eine gewünschte Community oder Browser-Game gesperrt sind) zum Abenteuer für die Kleinen und dies wäre nur mit der ständigen Überwachung durch die Eltern zu verhindern, was einen massiven Eingriff in die Privatsphäre der Kinder und Jugendlichen bedeutet (z.B. wenn sie Informationen zum Thema Homosexualität suchen und gerade nicht von ihren Eltern entdeckt werden wollen).

Das Eckpunktepapiere bürgt noch weitere Highlights. So sollen neue Straftatbestände in Sachen Identitätsklau geschaffen werden, anstatt in Beratungsstelle online und offline für Cyber-Mobbing zu investieren. Außerdem ist mit einer Ausweispflicht bei der Erstellung eines E-Mail-Postfach zu rechnen, denn eine Auskunftspflicht gegenüber Opfern, wem z.B. ein Account gehört, soll geprüft werden.

Insgesamt ist das Papier sehr schwach, anstatt das Kind und seine Medienkompetenz in den Mittelpunkt zu stellen sollen Eltern und Webseitenbetreiber mit einem schwammigen „Verantwortungs“-Begriff neuen gesetzlichen Regelungen überzogen werden. Da bleibt die Forderung beim Jugendschutz alle Beteiligte durch „liquid democracy“-Tools einzubinden und der Verzicht auf Netzsperren nur ein kleiner Lichtblick.

Disclaimer: Ich bin Initiator der Aktion „jmstv-ablehnen.de“ und Mitglied im Arbeitskreis gegen Internet-Sperren und Zensur, welcher sich auch intensiv mit dem Staatsvertrag beschäftigt.

Neu: Akzeptanz von Online-Tickets auf dem Laptop oder iPad (m. Update)

Die Deutsche Bahn hat ihre Bedingungen zum Einsatz von Online-Tickets aktualisiert. War es vorher nicht möglich das Online-Ticket bei der Kontrolle im Zug nur auf dem Laptop oder auf dem iPad vorzuzeigen, wird dies nun unter bestimmten Bedingungen erlaubt.

Update: Ab 01.07.2012 gelten wieder die alten Regeln. Online-Tickets dürfen dann nur noch in Papier-Form ohne Ausnahmen vorgezeigt werden. Wer sein Online-Ticket trotzdem auf dem Laptop oder dem iPad vorzeigt, muss ein neues Ticket im Zug nachlösen! Weitere Informationen siehe unten.

Die Änderung steht in den „Bedingungen für den Erwerb und die Nutzung von Online-Tickets(Version nicht mehr online) unter Punkt 4.1.3. (Seite 86):

4.1.3 Im OT-Verfahren werden die verschiedenen Buchungsdaten in einem Barcode verschlüsselt und sind auf dem PC-Ausdruck enthalten. Bei der Kontrolle werden die ID-Karten-Nummer und der Barcode in ein Kontrollgerät eingelesen, welches den Barcode entschlüsselt und die Fahrkarten-Daten anzeigt. Die ID-Karte „Personalausweis“ oder „ausländische Identitätskarte“ ist zur visuellen Kontrolle auszuhändigen. Das Kontrollgerät speichert einen Kontrolldatensatz, der mit dem gebuchten Ticket verglichen wird. Ersatzweise kann in den ICE-/IC/EC-Zügen das Online-Ticket auch auf dem Laptop oder einem Tablet-PC über ein pdf.-Anzeigeprogramm vorgezeigt werden, wenn Barcode und die kompletten Fahrkartendaten auf dem Display des mobilen Endgerätes bei aktivierter Hintergrundbeleuchtung in Originalgröße vorgezeigt werden können. Die Bedienung des Endgerätes nimmt der Reisende vor; das Prüfpersonal kann jedoch die Aushändigung des Laptops/Tablet-PCs zu Prüfzwecken in Anwesenheit des Reisenden verlangen. Im Falle des Missbrauchs (z. B. unerlaubte Mehrfachnutzung eines Online-Tickets) liegt eine Reise ohne gültige Fahrkarte vor. In diesem Fall wird dem Reisenden der erhöhte Fahrpreis nach § 12 EVO berechnet und er wird für das OT-Verfahren gesperrt. Darüber hinaus wird Missbrauch zur Strafanzeige gebracht. Die Kontrolldatensätze werden mit Ablauf der Frist zur Beantragung von Erstattungen gelöscht.

Hinweise:

  • Die Regelung schließt auch Tablet-Geräte wie das iPad oder andere ein. Handy oder Smartphone wohl eher nicht.
  • Diese Regelung gilt nur im Fernverkehr, also in ICE-, IC- und EC-Zügen der Deutschen Bahn.
  • Wer im Vor- oder Nachlauf  den Nahverkehr benutzen muss, muss weiterhin ein ausgedrucktes Online-Ticket vorlegen.
  • Auch beim Einsatz des „+City“-Tickets gilt das Selbe, denn hier wird die Gültigkeit mit dem Zangenabdruck bestätigt.
  • Online-Ticket im Zug kaufen, erst wenn der Schaffner kommt, geht nicht. Das wäre Schwarzfahren. Das Online-Ticket enthält den Zeitstempel der Buchung und dieser wird auf dem Kontrollgerät auch angezeigt.

Insgesamt kann man diese Änderung aus Fahrgastsicht wirklich begrüßen, weil das Ablesen des Codes der Online-Tickets von Displays wirklich auch funktioniert (beim Handy-Ticket handelt es sich es um den selben Code!) und die Fälle wo Drucker nicht funktionieren oder der Ausdruck verloren geht gibt es zuhauf (und schnell das Ticket im Reisezentrum ausdrucken lassen klappt auch nicht immer). Einzig die Einschränkung mit dem Nahverkehr ist noch nicht fahrgastfreundlich, aber hier wird die Bahn hoffentlich noch nachziehen.

Update: Rolle rückwärts bei der Bahn

Die Regeln wurden wieder geändert. In aktualisierten Beförderungsbedingungen ab Seite 96 wurde der Passus, der auch das Vorzeigen des Online-Tickets in digitaler Form auf dem Laptop oder iPad erlaubt, in Punkt 4.1.3 wieder gestrichen. Die Regelung gilt ab dem 01.07.2012, auch schon für vorher gebuchte Tickets. Scheinbar gab es wohl viele Probleme beim Einscannen und Mehraufwand für die Zugbegleiter.

Diese Entscheidung mag aus Sicht der Bahn notwendig gewesen sein, jedoch kann man sie aus Fahrgastsicht trotzdem nicht begrüßen. Vor allem dieses Hin-und-Her verwirrt die KundenInnen nur und man kann hoffen, dass es ab dem ersten Juli keine Probleme in den Zügen mit uninformierten KundenInnen gibt. Das einzige rein digitale Ticket bleibt das „Handy-Ticket“, obwohl Barcode und Technik die Selbe wie beim Online-Ticket ist. Die Logik mag nur die Bahn verstehen.

Toilettenpapier

Habe vor einigen Tagen meinen Vorrat an Klopapier aufgefüllt. Aufgrund der Verpackung muss man das in Klarsichtfolie verpackte Zehnerpack außerhalb der gemeinen Einkaufstüte transportieren. Für jeden sichtbar! Die Blicke. Was für ein Schmutzfink!

Das erinnert mich immer an eine Geschichte meiner Mutter. Damals im eisernen, polnischen Kommunismus war papierne Meterware wahrer Luxus. Und wer doch einige Rollen auf einer Schnur zusammengebundenes, für heutige Verhältnisse, kratziges Klopapier erstanden konnte, war stolz darauf. Und trug die Kette bis nach Hause um den Hals. Für jeden sichtbar! Die Blicke. Was für ein Glückspilz!