girogo und der kartenfressende Geldautomat

Ich habe vor einigen Tagen eine neue Bankkarte von meiner Sparkasse (die Braunschweigische Sparkasse ist Teil des Pilotprojekts) erhalten. Das Besondere: Die Karte unterstützt »girogo«, das heißt die Plastikkarte enthält einen RFID-Chip zum kontaktlosen Bezahlen auf Prepaid-Basis. Wirklich gefreut habe ich mich über diesen Austausch nicht.

Auf die ganzen Datenschutz-Aspekte will ich gar hier eingehen, die Ortsgruppe Hannover vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hat dazu eine gute Informationsseite, bei Spiegel Online gibt außerdem einen Bericht zu den Datenschutzproblemen. Mich bewegen vor allem aber zwei andere Gründe dieses System abzulehnen.

Meine brandneue girogo-Karte wurde direkt mal bei der ersten Benutzung vom Geldautomaten einbehalten. Was soll das für einen Eindruck auf mich machen? Wenn die Karten selbst von (fremden) Sparkassen-Automaten nicht erkannt werden, was ist mit Automaten anderer Banken in Deutschland oder auf Welt? Ich kann ja nicht mit dem Risiko leben, dass, wenn ich Bargeld abhebe, meine Karte gefressen wird.

Wenn wir schon bei dem Punkt Welt sind: girogo funktioniert natürlich nur in Deutschland. Nicht das wir seit einigen Jahrzehnten in einem Europa ohne Grenzen leben und das wir bald alle auf EU-Überweisungen, Kontonummern und Lastschriften umgestellt werden. Was nützt mir ein System, dass bei der Tankstelle hinter der Grenze nicht funktioniert?

Wie der Bericht von Spiegel Online schon schrieb: Dem Sparkassenverband geht es vor allem darum Erster zu sein, auf Kosten von Datenschutz und Komptabilität. Man kann nur hoffen, dass die Akzeptanz und Resonanz schlecht sein wird und das sich alle Banken an einem europäischen System beteiligen, welches datenschutzfreundlich ist und eine anonyme Benutzung erlaubt.

P.S.: Und was ist denn „Hygienisch: Sie behalten Ihre Karte in der Hand“ für bescheuertes Esoterik-Argument?!

Weiterhin frei zitierbar. Also fast.

Viel braucht man zum Leitungsschutzrecht (LSR) der schwarz-gelben Koalition nicht sagen, außer vielleicht das es hirnrissige Scheiße ist. »iRights.info« hat dazu eine eine ausführliche Analyse veröffentlicht. Interessanter sind dagegen die Aussagen von »Spiegel Online« und Frank Schirrmacher für die »FAZ«, dass man beide Medien trotz LSR »natürlich« weiterhin zitieren und verlinken dürfe.

Dazu mal eine Frage: Seid wann dürfen den (Chef-) Redakteure, also Angestellte, rechtsverbindliche Aussagen für eine Firma bzw. ihren Verlag abgeben? Und selbst wenn es ihre Chefs tuen würden, wer sagt mir das diese »Versprechen« verbindlich sind? Und gelten die Erklärungen nur für »Hobby-Blogger« oder auch für das ach so pöse Google, welches zu einem 40% der Besucher bringt und die Verlage sogar extra ihre Angebote für »optimieren«?

Ich finde es ja wirklich putzig das man weiterhin sein im Urheberrecht verankertes Zitierrecht nutzen darf, nur wie der Heise-Jurist Joerg Heidrich schon schreibt: Das was wir auf Twitter, Facebook oder sonst wo tausendfach machen, dass ist in Wahrheit kein Zitat im Sinne des § 51 UrhG, sondern eigentlich eine Urheberrechtsverletzung (jedoch sind Snippets bisher, das ändert sich mit dem Leistungsschutzrecht, erlaubt nicht problematisch).

Ich unterstelle Frank Schirrmacher oder den Leuten von Spiegel Online keine schlechte Intention mit ihren Aussagen, vermutlich meinen es sie nur gut. Das Problem ist leider nur, dass sie damit eine falsche Sicherheit erzeugen und damit ungewollt der Verlegerlobby zuspielen. Das Risiko von Abmahnungen oder die Einschränkung der Meinungsfreiheit bleiben trotzdem. Und deshalb darf das Leistungsschutzrecht einfach nicht kommen.

Parteikonvent

Heute tagt im Willy-Brandt-Haus in Berlin der SPD-Parteikonvent. Dieser im Rahmen der Parteireform geschaffene »kleine Parteitag« (immerhin mit 200 ordentlichen Delegierten) hat den bisherigen Parteirat abgelöst. Das Organisationsstatut (die Satzung der SPD) sieht vor, dass die Versammlung nicht-öffentlich tagen kann, wenn es die Selbige zu Beginn auf Antrag beschließt. So weit so zum Formalen.

Das Willy-Brandt-Haus/»die Parteiführung« hat sich jedoch gesagt: Nö, der Parteikonvent tagt nicht-öffentlich. Wieso? Weil wir das sagen. Nicht das direkt schon vor der allerersten Sitzung der Parteikonvent damit schon mal völlig in Frage gestellt wird, nein, man hat auch dafür gesorgt, dass ein möglicher Beschluss des Parteikonvents trotzdem öffentlich zu tagen, ins Leere läuft. Im Saal ist für mögliche Gäste einfach aus »sicherheitstechnischen Gründen« kein Platz und ein Livestream ist sowieso nicht eingeplant.

Man möchte nur kotzen.